Implacement

Gemeinsam neue Wege gehen

Das Implacementmodell bietet gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice die Chance, Fachkräfte gezielt für den Bedarf von Unternehmen auszubilden. Arbeitsuchende Personen erhalten dadurch die Möglichkeit einen bedarfsgerechten Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu erhalten.

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Ausbildung
als Chance

Sie möchten gerne Menschen im Alter, Menschen mit Behinderung oder Menschen auf der Flucht unterstützen, haben aber keine fachspezifische Ausbildung. Sie möchten diese nun erwerben und erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 19 Jahre alt
  • beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos gemeldet und haben von Seiten des AMS eine Förderzusage erhalten
  • und Sie hatten in den letzten 12 Monaten keine Beschäftigung beim Ausbildungsunternehmen

dann sind Sie bei uns richtig.

Sie erhalten von uns:

  • umfassende Information und persönliche Beratung
  • einen Bildungsplan
  • die Begleitung und Unterstützung während der gesamten Ausbildungsdauer
  • und einen aususbildungsbedingten Zuschuss von monatlich € 200,00

Förderungen während der Ausbildungsdauer:

  • Schulungsarbeitslosengeld durch das AMS während der Ausbildungsdauer bzw. entsprechende Leistung aus den Fördermitteln
  • Übernahmen der Ausbildungskosten
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Nutzen für
Unternehmen

Die Implacementstiftung bietet Ihnen als Unternehmer die Chance, Fachkräfte gezielt für Ihren Bedarf zu qualifizieren. Einen wesentlichen Bestandteil bildet dabei das Praktikum im Betrieb. Ziel ist es, dass Sie nach Ablauf der Stiftungsdauer dem Aufgabengebiet entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen aufnehmen können.

Ihre Vorteile:

  • Keine Gehalts- und Gehaltsnebenkosten während der Ausbildungszeit
  • Arbeitsplatzgenaue Qualifizierung durch Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Zielgenau ausgebildete und eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ende der Ausbildungszeit

Unsere Leistungen für Sie:

  • Vorauswahl der Bewerberinnen bzw. Bewerber (auf Wunsch des Unternehmens)
  • Erstellung eines individuellen Bildungsplans
  • Organisation der Ausbildungsmaßnahme
  • Abwicklung der gesamten Administration (Urlaub, Krankenstand, …) während der Ausbildungszeit
  • Begleitung während der gesamten Ausbildungsmaßnahme

Kosten für Ihr Unternehmen:

Dazu informieren wir Sie sehr gerne.

Aktuelle
Ausbildungs-
möglichkeiten

Heimhilfe

Berufsbild:

Das Berufsbild der Heimhilfe umfasst

  • die Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinn der Förderung von Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe,
  • die eigenverantwortliche Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten sowie
  • die Unterstützung bei der Basisversorgung.

Heimhilfen sind tätig in:

  • Senioreneinrichtungen
  • Mobile Dienste
  • Behinderteneinrichtungen

Diese Ausbildung wird in Oberösterreich und Salzburg angeboten.

Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit

Berufsbild:

Das Berufsbild der Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit umfasst

  • die ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmte soziale Betreuung und
  • die Pflegeassistenz im Sinn des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes.

Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst die soziale Betreuung älterer Menschen, insbesondere

  • die Setzung präventiver, unterstützender, aktivierender, reaktivierender, beratender, organisatorischer und administrativer Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung
  • das Eingehen auf körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen
  • die Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
  • die individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
  • die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen;
  • die Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen und Laienhelfern und Laienhelferinnen sowie
  • die Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen.

Fach-Sozialbetreuerinnen und –betreuer sind tätig in:

  • Senioreneinrichtungen
  • Mobilen Diensten
  • Behinderteneinrichtungen
  • Krankenhäusern (Pflegeassistenz)

Berufsausbildung:

Die Ausbildung in der Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit umfasst 1.400 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis und dauert vier Semester. In der Ausbildung ist auch die Pflegeassistenz enthalten.

Diese Ausbildung wird in Oberösterreich und in Salzburg angeboten.

Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit

Berufsbild:

Das Berufsbild der Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit umfasst

  • die ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte soziale Betreuung von beeinträchtigten Menschen in deren zentralen Lebensfeldern insbesondere Wohnen, Arbeit bzw. Beschäftigung, Freizeit und Bildung sowie
  • die Pflegeassistenz im Sinn des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes.

Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst die soziale Betreuung von Menschen mit Behinderung, insbesondere

  • die Setzung präventiver, unterstützender, aktivierender, reaktivierender, beratender, organisatorischer und administrativer Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung 
  • das Eingehen auf  körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen 
  • die Hilfe zur Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben 
  • die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen.

Fach-Sozialbetreuerinnen und –betreuer Behindertenarbeit sind tätig in:

  • Behinderteneinrichtungen
  • Mobilen Diensten
  • Krankenhäusern (Pflegehilfe)

Berufsausbildung:

Die Ausbildung in der Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit umfasst 1.400 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis und dauert vier Semester. In der Ausbildung ist auch die Pflegeassistenz enthalten.

Diese Ausbildung wird in Oberösterreich und Salzburg angeboten.

Fach-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung

Berufsbild:

Das Berufsbild der Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung umfasst

  • die ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte soziale Betreuung von beeinträchtigen Menschen in deren zentralen Lebensfeldern insbesondere Wohnen, Arbeit bzw. Beschäftigung, Freizeit und Bildung sowie
  • die Unterstützung bei der Basisversorgung.    

Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst die soziale Betreuung Menschen mit Behinderung, insbesondere

  • die Setzung präventiver, unterstützender, aktivierender, reaktivierender, beratender, organisatorischer und administrativer Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung 
  • das Eingehen auf  körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen 
  • die Hilfe zur Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben
  • die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen.

Fach-Sozialbetreuerinnen und –betreuer Behindertenbegleitung sind tätig in/im:

  • Behinderteneinrichtungen
  • Psychosozialen Bereich
  • Jugendwohlfahrt
  • Mobilen Hilfe

Berufsausbildung:

Die Ausbildung in der Fach-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung umfasst 1.300 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis und beinhaltet das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ gemäß Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung. Die Ausbildung dauert vier Semester.

Diese Ausbildung wird in Oberösterreich und Salzburg angeboten.

Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit

Berufsbild:

Das Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit umfasst neben der Pflegehilfe im Sinn des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, die soziale Betreuung von Familien und familienähnlichen Gemeinschaften und unterstützt diese bei der Überwindung schwieriger Lebenssituationen mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten.

Diplom-Sozialbetreuer oder Diplom-Sozialbetreuerinnen Familienarbeit verfügen weiters über Kompetenzen der Koordination und der fachlichen Anleitung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Fach- sowie Helfer- und Helferinnenniveau in Fragen der Familienarbeit.

Schwierige Lebenssituationen sind insbesondere

  • die Erkrankung eines Elternteils, eines Kindes oder eines anderen in der Familie bzw. im familienähnlichen Verband lebenden Angehörigen oder
  • psychische Krisensituationen, wie Trennung, Scheidung, Tod von Angehörigen, Überforderung, Überlastung oder Ausfall der Betreuungsperson.

Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich im Rahmen der sozialen Betreuung umfasst insbesondere

  1. Planung und Organisation des Alltags
  2. Haushaltsorganisation und –führung
  3. altersspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen, Spiel- und Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung
  4. Anleitung, Beratung und Unterstützung von Betreuungspersonen der Familienangehörigen
  5. Mitbetreuung von älteren, kranken oder behinderten Familienmitgliedern
  6. fachliche Anleitung im Bereich der Familienarbeit
  7. Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
  8. Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden und
  9. Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und mit Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrt im sozialen Umfeld.

Diplom-Sozialbetreuerinnen Familienarbeit sind tätig in:

  • Familienarbeit
  • Senioreneinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Krankenhäusern (Pflegeassistenz)

Berufsausbildung:

Die Ausbildung in der Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit umfasst 1.900 Stunden Theorie und 1.800 Stunden Praxis. In der Ausbildung ist die Pflegeassistenz integriert. Die Ausbildung dauert sechs Semester.

Diese Ausbildung wird nur in Oberösterreich angeboten. 

Sozialpädagogische Fachbetreuer/in in der Jugendwohlfahrt

Berufsbild:

Das Berufsbild Sozialpädagogische FachbetreuerIn in der Jugendwohlfahrt umfasst Hilfestellungen zur Bewältigung von Problemen und Defiziten von Minderjährigen, die im Zusammenhang mit ihrer persönlichen, familiären oder sozialen Entwicklung stehen, durch

  • sozialpädagogische Betreuung von Minderjährigen in Heimen, Wohngemein-schaften und sonstigen Einrichtungen (gemäß § 30 Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991),
  • mobile und ambulante sozialpädagogische Betreuung von Minderjährigen bzw. die Stützung des gesamten Familiensystems in deren Lebensumfeld sowie 
  • sonstige Formen der sozialpädagogischen Individual- oder Gruppenbetreuung.

Der Tätigkeitsbereich der sozialpädagogischen Fachbetreuung in der Jugendwohlfahrt umfasst insbesondere folgende im Rahmen der Erziehungshilfen oder der sozialen Dienste nach dem Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 durchgeführte Maßnahmen:

  • persönliche Betreuung, Erziehung und Vermittlung sozialer und persönlicher Kompetenz
  • Unterstützung bei Ausbildung bzw. Beruf zur Erlangung der Erwerbs- und Selbsterhaltungsfähigkeit
  • Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen
  • Stabilisierung und Förderung der familiären Ressourcen
  • Auflösung von familiärer Isolation bzw. Herstellung von sozialen Kontakten;
  • Unterstützung Minderjähriger bei Ablösung von der Herkunftsfamilie und bei  Verselbständigung
  • Kooperation mit den Eltern und dem Herkunftssystem sowie 
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Systempartnern.

Sozialpädagogische Fachbetreuerinnen und – betreuer sind tätig in/im:

  • Jugendwohlfahrtseinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Psychosozialen Bereich

Berufsausbildung:

Die Ausbildung in der Sozialpädagogischen Fachbetreuung in der Jugendwohlfahrt ist entweder im Rahmen eines Ausbildungsgangs oder durch Absolvierung einzelner Module in ermächtigten Bildungseinrichtungen zu erwerben. Sie besteht aus zumindest 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie und 1.200 Stunden Praxis. Die Ausbildung ist auf zumindest zwei Ausbildungsjahre aufzuteilen.

Diese Ausbildung wird nur in Oberösterreich angeboten. 

Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger

Berufsbild:

Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/pfleger betreuen und versorgen eigenverantwortlich Patienten oder Pflegebedürftige alle Altersgruppe in stationären Einrichtungen oder im Rahmen ambulanter Versorgung.

Diese Aufgaben im Bereich der Grundpflege umfassen die Unterstützung des Patienten in allen alltäglichen Lebensbereichen, beispielsweise bei der Nahrungsaufnahme, der Positionsunterstützung oder der Körperpflege. Sie begleiten Schwerstkranke und Sterbende, versorgen Verstorbene und dienen als Ansprechpartner für Angehörige. Pflegefachkräfte planen die Pflege im Rahmen des Pflegeprozesses, dokumentieren die Durchführung und beurteilen den Erfolg der angewandten pflegefachlichen Maßnahmen. Die anfallenden pflegedienstbezogenen Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten werden mit Hilfe von Pflegeassistenzprogrammen erledigt, Material und Medikamentenvorräte überwacht und bestellt. Sie geben Auszubildenden, Pflegehelfern, Praktikanten und hauswirtschaftlichen Kräften Hilfestellungen und Anleitung.

Pflegefachkräfte sind Bindeglieder zwischen Ärzten, Therapeuten, Angehörigen und Patienten, führen im Rahmen der Behandlungspflege ärztliche Anordnungen eigenständig aus, bereiten die Patienten auf therapeutische und diagnostische Maßnahmen vor oder führen angeordnete erforderliche medizinische Behandlungen durch. Sie assistieren Ärzten bei der Durchführung therapeutischer Maßnahmen und übernehmen die psychische Betreuung des Patienten. Sie erfüllen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben, koordinieren Termine mit anderen Fachabteilungen und den Mitgliedern des therapeutischen Teams, nehmen an Visiten und Besprechungen teil. Im Rahmen der Patientenbeobachtung ermitteln und dokumentieren sie die für die Therapie erforderlichen Daten.

Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger und –schwestern sind tätig in:

  • Krankenhäusern
  • Senioreneinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Mobilen Diensten
  • Rehabilitationszentren
  • Kurzentren

Berufsausbildung:

Voraussetzung für eine Ausbildung zur/m Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger ist mindestens ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder der Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich beendeten Berufsausbildung oder eine Ausbildung als Krankenpflegehelfer oder eine mindestens einjährige landesrechtlich geregelte Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegehelfer. Das Mindestalter für die Auszubildenden ist nicht mehr festgesetzt.

Die Ausbildungsdauer und deren Inhalte werden durch das KrPflG und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege bundesweit festgeschrieben. Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Sie gliedert sich in 2.100 Theoriestunden in der die theoretischen Grundlagen für die Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vermittelt werden und 2.500 Praxisstunden. Teil der Ausbildung ist eine 1.200 Stunden umfassende Differenzierungsphase in der theoretischen und praktischen Ausbildung, die sich auf die für die Gesundheit- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu vermittelnden Kompetenzen erstreckt.

Dadurch soll eine gemeinsame theoretische und praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in den ersten beiden Jahren ermöglicht werden. Das dritte Jahr gilt dabei als Differenzierungszeitraum, in dem die Auszubildenden die jeweils spezifische theoretische und praktische Ausbildung erhalten. Diese besondere Aufteilung zwischen den ersten beiden und dem dritten Jahr wurde mit der Novellierung der gesetzlichen Rahmenbestimmungen 2004 als Teil erster Reformen eingeführt.

Diese Ausbildung wird nur in Oberösterreich angeboten.

Sozialpädagoge:in

Berufsbild:

Sozialpädagoginnen und –pädagogen betreuen Jugendliche oder Kinder in Internaten, Lehrlings- und Schülerheimen, Tagesheimen und Pensionaten. Sie betreuen die Kinder, unterstützen sie selbständig zu handeln, versuchen Probleme mit ihnen aufzuarbeiten und helfen bei Hausaufgaben oder Schulproblemen. Sie suchen den Kontakt mit den Eltern und informieren diese über die Entwicklung des Kindes.

Arbeitsfelder von Sozialpädagoginnen und –pädagogen sind vor allem folgende Bereiche:

Sozialpädagogische Arbeit im Hort (Nachmittagsbetreuung): Arbeit mit Kindern, die nach der Schule am Nachmittag betreut werden sollen. Zu den Aufgaben gehören Lernbetreuung, Freizeitgestaltung, Unterstützung bei der Entwicklung der Persönlichkeit sowie die Elternarbeit.

Sozialpädagogische Arbeit im Jugendwohlfahrtsbereich: Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die auf Grund familiärer Schwierigkeiten eine Zeit lang einer Fremdunterbringung bedürfen (z. B. Wohngemeinschaft). Zu den Aufgaben in diesem Tätigkeitsfeld gehören Kontakt mit Familie, Schule/Lehrstelle, Behörden, Gestalten des Lebensalltags, Krisenarbeit, Beratung, Konfliktlösung und Persönlichkeitserziehung.

Sozialpädagogische Arbeit im Sonderbereich: Arbeit mit Menschen, die auf Grund körperlicher und/oder geistiger Besonderheiten eine spezielle Betreuung benötigen. Aufgaben sind das Training von Alltagsroutine und lebenspraktischem Tun, Pflegetätigkeiten, Unterstützung bei der Entwicklung individueller Förderprozesse und Integrationsarbeit.

Freie Jugendarbeit: Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Jugendzentren oder anderen außerschulischen Einrichtungen von Vereinen und privaten Trägern, Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie z. B. im Gesundheitsbereich (Rehabilitation), bei Arbeitslosigkeit u. a. m.

Berufsausbildung:

Ausbildungsmöglichkeiten für Berufe dieses Kindergarten- und Sozialpädagogik bieten die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik sowie entsprechende Kollegs (auch für Berufstätige).

Voraussetzung für eine Ausbildung zur/m Sozialpädagogen/in ist ein positiver Abschluss der Pflichtschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung, körperliche und psychische Belastbarkeit  sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Diese Ausbildung wird nur in Oberösterreich angeboten. 

Pflegeasstistent:in

Berufsbild:

Pflegeassistent:innen betreuen pflegebedürftige Menschen und unterstützen Fachkräfte des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärzt:innen bei bestimmten Aufgaben im Bereich Diagnostik und Therapie. Sie helfen den Patient:innen/Klient:innen bei der täglichen Körperpflege, richten Mahlzeiten an und unterstützen sie, falls erforderlich, beim Essen.

Weiters mobilisieren Pflegeassistent:innen die Patient:innen/Klient:innen, helfen ihnen beim Aufstehen, setzen sie auf oder betten sie um, damit keine Liegekomplikationen auftreten. Sie überziehen die Betten und sorgen für Sauberkeit und Hygiene im Patientenzimmer.

Pflegeassistent:innen verabreichen unter Anordnung und Aufsicht von Ärzt:innen Arzneimittel, führen standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen durch, versorgen Wunden und überwachen medizinische Basisdaten, wie z.B. Puls, Blutdruck, Atmung oder Temperatur.

Der Tätigkeitsbereich des/der Pflegeassistent:in umfasst unter anderem:

  • Durchführung von Grundtechniken der Pflege und der Mobilisation,
  • Körperpflege (Waschen, An- und Ausziehen),
  • Betreuung und Ressourcenförderung von Bewohner:innen/ Klient:innen
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes der Bewohner*innen/ Klient*innen,
  • prophylaktische Pflegemaßnahmen,
  • Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen,
  • Ernährung (ggf. Hilfestellung beim Essen)
  • Ärzt:innen und Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen unterstützen
  • Angehörige über Pflegemaßnahmen informieren

Pflegeassistent:innen sind tätig in:

  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Behinderteneinrichtungen
  • Mobile Hauskrankenpflege
  • Rehabilitationszentren
  • Arztpraxen

Berufsausbildung:
Die Ausbildung beinhaltet 1.600 Ausbildungsstunden, davon mindestens 800 Stunden Theorie. Voraussetzungen ist die positive Absolvierung der 9. Schulstufe bzw. der Pflichtschulabschluss-Prüfung sowie ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit (nicht älter als 2 Wochen zum Zeitpunkt der Anmeldung) und Deutschkenntnisse auf Niveau B1.

Diese Ausbildung wird nur Salzburg angeboten.

Pflegefachassistent:in

Berufsbild:

Pflegefachassistent:nnen betreuen pflegebedürftige Menschen und unterstützen Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie ÄrztInnen, indem sie deren Anweisungen eigenverantwortlich erfüllen. Sie überwachen Puls, Blutdruck, Atmung und Temperatur der PatientInnen, dokumentieren diese Werte und reagieren auf Veränderungen oder geben diese Information an ihre Vorgesetzten weiter. Sie sind auch dafür verantwortlich, bettlägrige Menschen richtig zu lagern und wenden dafür bestimmte Techniken an. Außerdem sorgen sie für die Mobilisierung der PatientInnen.

Weiters verabreichen Pflegefachassistent:innen beispielsweise Injektionen, schließen Infusionen an oder ab, führen EKG, EEG oder Lungenfunktionstests durch oder legen Mieder und Orthesen an. Zudem versorgen sie einfache Wunden, legen Bandagen sowie Wickel an, bereiten Blutabnahmen vor und führen diese, außer bei Kindern, auch durch. Zudem beraten und unterstützen sie Angehörige, auch in Krisensituationen. Sie wirken außerdem in der Ausbildung von Pflegeassistenzkräften mit.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gesundheitszustand der PatientInnen laufend kontrollieren
  • Medizinische Basisdaten aufnehmen, z.B. Blutdruck
  • Diagnostische Geräte bedienen, z.B. EEG
  • Injektionen verabreichen
  • Wunden versorgen und Bandagen anlegen
  • Angehörige beraten
  • Bei der Einschulung von Pflegeassistent:innen mitwirken

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Pflege- und Altenheime
  • Behinderteneinrichtungen
  • Kuranstalten
  • Rehabilitationszentren

Berufsausbildung:

Die Grundlage für diesen Beruf bildet eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege. Sie dauert bei Vollzeitausbildung 2 Jahre und umfasst insgesamt 3.200 Stunden. Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Prüfung und einem Diplom in der Pflegefachassistenz.

Für den Zugang zur Ausbildung ist ein Mindestalter von 17 Jahren sowie die erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder die Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz erforderlich. Für Personen mit erfolgreichem Abschluss als Pflegeassistent:in verkürzt sich die Ausbildung zur Pflegefachassistent:in um ein Jahr bzw. 1.600 Stunden.

Diese Ausbildung wird in Oberösterreich und Salzburg angeboten.

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