Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Sollte dennoch gerade Ihre Frage nicht erfasst sein, kontaktieren Sie uns einfach.
Nein, grundsätzlich nicht. Andere Bundesländer haben aber oft eigene Stiftungsmodelle. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges AMS oder informieren Sie sich über www.ams.at in den einzelnen Landesgeschäftsstellen.
Nein, es muss ein Hauptwohnsitz in Österreich (Oberösterreich oder Salzburg) gemeldet sein, da von diesem die Zuständigkeit der jeweiligen AMS-Geschäftsstelle abhängt. Es müssen auch die Voraussetzungen gegeben sein (Voraussetzungen für die Stiftung).
Nein, Voraussetzung für Nicht-EU-Bürger ist eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder die erfolgte Zuerkennung des Asylstatus sowie die Anerkennung der Förderwürdigkeit durch das AMS (Voraussetzungen für die Stiftung). Für Bürger der Europäischen Union gelten die gleichen Voraussetzungen wir für österreichische Staatsbürger (Voraussetzungen für die Stiftung).
Nein, der Praktikumsbetrieb muss nur zur gewählten Ausbildung passen, die Diakonie Implacementstiftung arbeitet mit vielen Trägern von sozialen Einrichtungen in OÖ und Salzburg zusammen.
Sehr gerne besprechen wir alle
offenen Fragen persönlich mit Ihnen!